Wir verteidigen!

Einzelpersonen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht…

Unsere Mandanten sind dabei Mitglieder von Entscheidungs- und Aufsichtsgremien sowie Mitarbeiter von Unternehmen, aber auch Angehörige von Heilberufen, Freiberufler und Beamte; wir verteidigen insbesondere im

  • Arbeitsstrafrecht
  • Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
  • Bilanzstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Kartellstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Wettbewerbsstrafrecht;

daneben verteidigen wir auch in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges, Subventionsbetruges oder Kreditbetruges, der Untreue sowie der Steuerhinterziehung.

… aber auch im allgemeinen Strafrecht sowie im Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren treffen natürlich nicht nur Entscheidungs- und Aufsichtsgremien sowie Mitarbeiter von Unternehmen und betreffen auch nicht nur wirtschafts- oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe.

Wir verteidigen daher selbstverständlich auch Beschuldigte in Verfahren aus dem sogenannten allgemeinen Strafrecht, zum Beispiel in Verfahren wegen

  • fahrlässiger Tötung, insbesondere im Zusammenhang mit Unfallgeschehen, aber auch vorsätzlicher Tötung (Totschlag oder Mord)
  • fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Raubes, räuberischer Erpressung und Erpressung
  • Geiselnahme und erpresserischen Menschenraubes
  • Diebstahls, Hehlerei und Begünstigung,

sowie wie in Verfahren aus dem Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit in Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Verteidigung in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, zum Beispiel wegen

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Missachtung einer Lichtzeichenanlage (Rotlichtverstoß)
  • Überschreitung von Lenkzeiten
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Verstoßes gegen Ladungssicherungsvorschriften